Ab Januar 2024 tritt das Personengesellschaftsmodernisierungsgesetz (MoPeG) in Kraft. Aufgrund der Einführung eines Gesellschaftsregisters und den Wegfall des Gesamthandsprinzips betreffen die Änderungen vor allem Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR). Voraussichtlich bringt die Gesetzesnovelle aber auch für Immobilienbesitzer*innen bedeutsame Veränderungen mit sich.
Da die Regierung in Erwägung zieht, die Grunderwerbsteuer beim Kauf selbstgenutzten Wohneigentums zu reduzieren oder aufzuheben. Falls die Reduzierung oder gar der Wegfall der Grunderwerbsteuer beim Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum tatsächlich umgesetzt wird, könnten Käufer*innen von Eigenheimen steuerlich entlastet werden. Dies könnte den Immobilienmarkt maßgeblich beeinflussen und den Erwerb von Eigenheimen attraktiver machen.
Die genauen Regelungen sind noch offen, aber Immobilienbesitzer*innen sollten die Entwicklungen genau verfolgen. Empfohlen wird, sich von Fachexperten beraten zu lassen, um individuelle Konsequenzen zu verstehen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.