Erbschaftssteuer: Erhöhung für Immobilien in 2023

Erben kann teuer werden. Ab Januar 2023 wird sich die Erbschaftssteuer für die Erben einer Immobilie in vielen Fällen voraussichtlich deutlich erhöhen. Wir erklären, was die Erbschaftssteuer ist, was die geplante Erhöhung der Erbschaftssteuer für Erbende mit sich bringt und wie sich die Erbschaftssteuer umgehen lässt.

Was ist die Erbschaftssteuer?

Die Erbschaftssteuer ist eine Steuer, mit der eine Erbschaft belastet wird. Sie wird sowohl auf finanzielle Werte als auch auf Wertgegenstände und Sachbezüge erhoben. Wie hoch die zu zahlende Erbschaftssteuer ist, berechnet sich aus der Höhe der Erbschaft sowie aus dem Verhältnis des Erbenden zum Erblasser (daraus ergibt sich die Steuerklasse des Empfängers / der Empfängerin).

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Erbschaftssteuer 2023: Immobilien werden höher bewertet

Für die Berechnung der Erbschaftssteuer muss zunächst der Wert des Erbes ermittelt werden. Das gilt auch für Immobilien, die vererbt werden. Der Gesetzgeber plant derzeit Änderungen bei der Immobilienbewertung. Diese Neubewertung von Immobilien würde dazu führen, dass viele Häuser vom Finanzamt künftig höher bewertet werden. Dies wiederum wirkt sich direkt auf die Höhe der Erbschaftssteuer aus. In vielen Fällen würden Erben von Immobilien ab dem kommenden Jahr stärker besteuert werden als bisher.

Der Wert von selbstgenutzten Gebäuden wird anhand unterschiedlicher Faktoren geschätzt. Die Bundesregierung will mehrere dieser Faktoren ändern, sodass viele Immobilien steuerlich mit einem sehr viel höheren Wert eingestuft werden. Die bedeutendste Änderung ist die des sogenannten Sachwertfaktors. Er bestimmt den Wert einer Immobilie am Immobilienmarkt und ist unter anderem abhängig von der Lage und vom Gebäudetyp. Bisher lag der Sachwertfaktor bei einem Wert von 0,5 bis 1,5. Ab 2023 soll er sich zwischen 0,8 und 1,8 bewegen.

Die Berechnungsgrundlage des anfallenden Steuersatzes, erhöht sich somit um ein Minimum von 20%.

Noch gibt es dazu keine Beschlüsse, aller Voraussicht nach erfolgen diese jedoch noch in diesem Jahr und werden bereits ab Anfang 2023 in Kraft treten. Die Folge: Für so manche Immobilie kann sich nach der neuen Bewertung die anfallende Erbschaftssteuer um ein Vielfaches erhöhen.

Erbschaftssteuer umgehen

Angesichts der Aussichten für Erben und Erbinnen von Immobilien, fragen sich nicht wenige, wie sie die Erbschaftssteuer umgehen oder wenigstens sparen können. Tatsächlich gibt es einige Varianten, wie sich die Erbschaftssteuer legal umgehen lässt.

Freibeträge bei der Erbschaftssteuer ausschöpfen

Nach §315 Erbschaftssteuergesetz (ErbStG) zahlen Familienangehörige wie Kinder und Ehepartner weniger Erbschaftssteuer. Zusätzlich räumt der Gesetzgeber Freibeträge auf das Erbe ein, sodass Erbschaften (oder kleinere Schenkungen) bis zu einer bestimmten Obergrenze von der Erbschaftssteuer befreit sind. Die geltenden Freibeträge richten sich nach der Steuerklasse, in die Erbende nach ihrem Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser eingruppiert werden. Um Erben zu entlasten, versucht die FDP derzeit die Erhöhung der Freibeträge zu erwirken. Bisher gelten jedoch noch folgende Freibeträge für Erbschaften:

  • 500.000€ für Ehegatten bzw. Lebenspartner
  • 400.000€ für Kinder und Stiefkinder
  • 400.000€ für Enkel, deren Eltern verstorben sind
  • 200.000€ für Enkel
  • 100.000€ für Eltern und Großeltern einer/s Verstorbenen
  • 20.000€ für alle übrigen Erben

Ein Beispiel: Erben Kinder oder Stiefkinder das Haus ihrer Eltern, zahlen sie keine Erbschaftssteuer, solange der geschätzte Wert des Hauses zuzüglich der restlichen Erbmasse die Obergrenze von 400.000 Euro nicht übersteigt. Liegt der Wert des gesamten Erbes also über der Obergrenze, wird der steuerliche Freibetrag abgezogen und die Steuerlast nur auf den verbleibenden Wert der Erbschaft erhoben. Auf alles, was über dem Freibetrag liegt, fallen ab dem ersten Euro derzeit mindestens 7% Erbschaftssteuer an.

Bezug des Hauses

Lebens- oder Ehepartner können die Erbschaftssteuer umgehen – ganz unabhängig vom Wert der Immobilie – wenn sie das Haus oder die Wohnung mindestens zehn weitere Jahre bewohnen. Diese Regelung gilt auch für Kinder – jedoch nur bis zu einer Wohnfläche von 200 Quadratmetern. So oder so, aber wichtig zu wissen: Die Immobilie darf in dieser Zeit weder vermietet noch verkauft werden.

Notariell beglaubigte Schenkung vor Erbschaftssteuererhöhung 2023

Auch mittels einer Schenkung lässt sich die Erbschaftssteuer umgehen oder wenigstens verringern. Allerdings nur dann, wenn der Schenkungsvertrag noch in diesem Jahr beim Notar unterschrieben wird. Zwar wird auch auf Schenkungen eine Steuer erhoben – die Schenkungssteuer – diese wird jedoch niedriger ausfallen als die angepasste Erbschaftssteuer ab 2023.

Doch Vorsicht! Experten empfehlen, die Entscheidung für eine Schenkung nicht zu überhasten. Vererben und Schenkung sind komplexe Themen, bei denen es im Vorfeld entscheidende Fragen zu klären gilt, um nachträgliche Probleme zu vermeiden. Wer eine notariell beglaubigte Schenkung in Erwägung zieht, sollte sich vorab unbedingt beraten lassen.

Auch Optionen wie das Aufteilen einer Erbschaft mittels Teilungsanordnung oder das sogenannte “Supervermächtnis” sollten für jeden Fall individuell von Fachleuten auf mögliche Fallstricke und Eignung geprüft werden.

Erben, Vererben, Schenken – wir beraten Sie!

Die Hamburger Volksbank Immobilien GmbH ist Ihr Immobilienberater in Hamburg! Sie planen eine Schenkung oder wollen eine Erbschaft strukturieren? Wir schaffen die Grundlage dafür. Gerne erstellen unsere Mitarbeiter:innen eine Immobilienbewertung für Ihr Immobilienvermögen. Sprechen Sie uns an.

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